Fritz Bauer – die Biografie eines aufrechten Deutschen

Fritz Bauer im Frankfurt im Club Voltaire vermutlich 1965-1968

Fotograf: Siegfried Träger, Fritz Bauer Institut, Frankfurt am Main
Weltanschauung, Leben und juristisches Wirken des hessischen Generalstaatsanwalts und Initiators der Auschwitz-Prozesse

Auschwitz ist heute weltweit bekannt, und jeder weiß, welche Gräueltaten sich am Rande dieser polnischen Stadt ereignet haben. Auschwitz ist zu einem Synonym geworden für das deutsche Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau während der Jahre des Nationalsozialismus und zu einem Symbol für den Holocaust, den Massenmord an Millionen Europäischer Juden sowie verschiedenen Minderheiten. Dass Auschwitz heute so bekannt und der Holocaust tief im Bewusstsein der Menschen verankert ist, verdankt die Welt zu einem beachtlichen Teil dem Juristen Fritz Bauer. Er setzte sich stark für die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen ein, sorgte dafür, dass das Landgericht Frankfurt am Main die Zuständigkeit für die im Konzentrationslager Auschwitz begangenen Verbrechen erhielt und war als hessischer Generalstaatsanwalt an den berühmten Auschwitz-Prozessen unmittelbar beteiligt.

Fritz Bauers wichtigstes Ziel dabei war, die deutsche Öffentlichkeit für das Geschehene zu sensibilisieren und dadurch die Gesellschaft dahingehend zu verändern, dass solche Verbrechen in Zukunft nicht mehr durchführbar sind. Doch wer war der Mensch Fritz Bauer? Was trieb ihn an in seinen unermüdlichen Bestrebungen? Und was hielt die zeitgenössische Justiz von dem Engagement des Generalstaatsanwalts? Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich unser neuster Beitrag auf geschichte-lernen.net.

1. Fritz Bauers Leben und politische Ansichten

1.1 Ein SPD-Anhänger aus bürgerlichem jüdischem Haus

Fritz Bauer wurde am 16.07.1903 in Stuttgart geboren. Er entstammte einer wohlhabenden jüdischen Kaufmannsfamilie und genoss eine hochwertige Ausbildung an einem humanistischen Gymnasium. Als Abiturient trat er im Jahr 1920 der SPD bei – was angesichts seiner Herkunft als außergewöhnlich betrachtet werden kann, war doch die SPD damals noch eine Klassenpartei der Arbeiterschaft. Nach dem Abitur folgte ein Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie der Protestantischen Theologie im Nebenfach, welches ihm eine beeindruckende Bibelkenntnis verschaffte.

Trotz seines Nebenfachs und obwohl Fritz Bauer in Interviews und Reden oft die Bibel zitierte, war er Atheist. Sein Selbstverständnis war humanistisch geprägt, die „Richtschnur seines Lebens“ der Spruch „Was du nicht willst, das man dir tut, das füge auch niemand anderem zu“, den seine Mutter ihm als Sechsjährigen auf den Weg gegeben hatte [i]. Im Jahr 1930, mit gerade einmal 26 Jahren, wurde Fritz Bauer Richter am Amtsgericht Stuttgart. Er war damit einer der jüngsten Amtsrichter Deutschlands, womöglich sogar der jüngste.

1.2 Mitglied des Reichsbanners „Schwarz Rot Gold“

Sein Amtsantritt fiel in eine politisch turbulente Zeit: Eine Mehrheitsregierung gab es schon seit geraumer Zeit nicht mehr, stattdessen regierte 1920 – 1932 eine Minderheitsregierung bestehend aus den Parteien DDP, DVP und Zentrum. Ab 1932 wurde Deutschland von Präsidialkabinetten regiert. Die politischen Probleme spitzten sich immer mehr zu, es herrschten heftige Auseinandersetzungen linker gegen rechter Kräfte, und beide Lager wurden zunehmend radikal und gewaltbereit. Die politische Mitte verlor hingegen ihren Einfluss.

Flagge des Reichsbanners: (Weimarer) republiktreue Organisation, in der auch Fritz Bauer Mitglied war

Anders als viele andere Juristen, die kaiserreichtreu waren, stand Fritz Bauer der Weimarer Republik zustimmend gegenüber, und als die Gewalt von rechts immer heftiger wurde und er mit ansehen musste, wie sein eigenes Berufsgebiet, die Justiz, linke Angeklagte extrem stark, rechte Täter für vergleichbare Delikte jedoch nur mild bestrafte (es hat sich in Geschichtsbüchern der Terminus „die Justiz war auf dem rechten Auge blind“ für diese sehr auffällige Tatsache verbreitet), schloss sich Bauer dem Reichsbanner „Schwarz Rot Gold“ an, einer republiktreuen, bewaffneten Gruppe, die in erster Linie aus Sozialdemokraten bestand.

Er wurde zum Anführer der Ortsgruppe Stuttgart, und kurz nach der Machtergreifung 1933 kam es zur Verhaftung Bauers durch die Nationalsozialisten. Er wurde direkt aus seinem Richterbüro heraus abgeführt. Fritz Bauer kam ins KZ Heuberg und anschließend ins Ulmer Garnisonsgefängnis, doch er hatte großes Glück: Im Rahmen einer Propagandaaktion wurde er begnadigt und freigelassen. Im Jahr 1936 verließ Bauer Deutschland in Richtung Dänemark.

1.3 Fritz Bauers Leben im dänischen und schwedischen Exil

Fritz Bauer war nicht dafür bekannt, viel von seinem privaten Schicksal preiszugeben, doch der Journalistin Lieselotte Maas gab er im Jahr 1965 ein ausführliches Interview über sein Leben im Exil. Sie hatte es für eine geplante Fernsehsendung geführt, die jedoch nie zustande gekommen war. Bauers aufgenommene Worte aber blieben bestehen und geben tiefe Einblicke in den Überlebenskampf Bauers und all der anderen Menschen, die aus Deutschland geflohen waren[ii]. Alle Zitate dieses Kapitels stammen aus diesem Interview. 

Fritz Bauer hatte 1936 als anerkannter politischer Flüchtling eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark erhalten. Er war dorthin gegangen, weil dort seine Schwester mit ihrer Familie lebte. Zunächst hatte er versucht, nochmals zu studieren, um weiterhin als Jurist arbeiten zu können, doch „eine Aufnahme an der Kopenhagener Universität war unmöglich“, so sein Wortlaut im Interview mit Maas. Stattdessen schlug er sich, nachdem er innerhalb einiger Monate die dänische Sprache erlernt hatte, als Journalist durch, litt aber immer unter Auftragsknappheit. Zusätzlich wurde er von seiner Schwester unterstützt.

Im Jahr 1939, nach den deutschen Novemberpogromen von 1938, gelang es ihm mit Mühe, seine Eltern ebenfalls nach Dänemark zu holen, denn der Wille, Flüchtlinge aufzunehmen, war gering. Die dänischen Behörden hatten die Nürnberger Rassengesetze nicht als ausreichenden Fluchtgrund akzeptiert. Bauer konnte einen dänischen Beamten erst dann davon überzeugen, dass die Lage für die jüdische Bevölkerung in Deutschland tatsächlich lebensgefährlich war, als er ihn darum bat, seinen Eltern zumindest eine Aufenthaltsgenehmigung für Grönland auszustellen, wenn Dänemark nicht infrage käme. In dem Moment, in dem Fritz Bauer gesagt hatte, dass seine Eltern in Grönland besser aufgehoben seien als in Deutschland, habe der Minister, so Bauer, „gemerkt (…), worum es geht. In dieser Sekunde hat er gemerkt, (…) dass es um das Leben geht.“

Bauer wurde nach dem deutschen Einmarsch ein zweites Mal verhaftet, landete erneut in einem Konzentrationslager und hatte noch einmal das Glück, entlassen zu werden. Einige dänische Professoren sowie der dänische Reichsbankpräsident haben sich, so vermutete Bauer selbst, aufgrund seiner volkswirtschaftlichen Bücher für ihn eingesetzt.

Obwohl Dänemark von der deutschen Besatzung nicht verschont blieb – am 09. April 1940 marschierte die Wehrmacht ein – genoss es als „Musterprotektorat“ unter den vom NS-Deutschland besetzten Ländern Europas eine Sonderstellung. Deutschland hatte sich dazu verpflichtet, Dänemarks Souveränität zu wahren und sich dementsprechend nicht in innere Angelegenheiten einzumischen.

Die Kehrtwende kam jedoch im September 1943, als die dänische Regierung aufgelöst worden ist, nachdem die Widerstände gegen Deutschland immer größer geworden waren. Unmittelbar nach der Abschaffung der Regierung sollten die dänischen Juden deportiert werden, doch eine große Rettungsaktion, organisiert von dem Diplomaten Georg Ferdinand Duckwitz , rettete Fritz Bauer, seiner Familie und 7000 weiteren Menschen das Leben. Sie wurden mit Booten und Schiffen nach Schweden gebracht, die schwedische Regierung hatte diese Aufnahme zuvor bestätigt.

Fritz Bauer kam auf einem kleinen Fischerboot sicher in Schweden an, wo er bis Kriegsende blieb und in Stockholm an der Universität als Archivarbeiter arbeiten konnte. Er hatte viel Kontakt zu anderen deutschen Exilanten, unter anderem Willy Brandt, diskutierte mit ihnen die Zukunft Deutschlands und schrieb zahlreiche Artikel sowie zwei Bücher.

Nach dem Krieg kehrte er, auch wenn er eigentlich so schnell wie möglich zurück nach Deutschland wollte, nach Dänemark zurück. Dort betreute er deutsche Flüchtlinge, besonders Kinder und Jugendliche, und versuchte sich an einer geistigen Entnazifizierung. Die Feststellungen, die er dabei traf, waren eindeutig. Das Gedankengut der Deutschen war geprägt von einem rassischen Überlegenheitsgefühl und dem Wunsch nach Rache an den Alliierten.
Erst im Jahr 1949 konnte Fritz Bauer nach Deutschland zurückkehren.

1.4 Rückkehr nach und Leben in Deutschland

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland nahm er bald seine Tätigkeit als Jurist wieder auf. Da er in seiner Heimat Schwaben aufgrund seiner politischen Gesinnung keine Perspektive sah, verschlug es Fritz Bauer nach Braunschweig, wo er zunächst Landgerichtsdirektor und dann Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht wurde. Ab 1956 leitete er als Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main bis zu seinem Tod den Gerichtsbezirk Hessen, einen der größten Gerichtsbezirke der Bundesrepublik Deutschland.

Die 19 Jahre, die Fritz Bauer nach seiner Rückkehr noch in Deutschland verbrachte, waren geprägt von einem hohen Arbeitspensum und vielen Anfeindungen. Er war als Jurist vielbeschäftigt und engagierte sich zusätzlich in Gremien und Vereinen. Seine beruflichen Kontakte waren zahlreich und auch in den Medien war er sehr präsent, beteiligte sich an Diskussionen und hielt Reden. Politisch stand er nach wie vor links, bisweilen wurden ihm Sympathien für den Kommunismus nachgesagt, doch diese Vorwürfe „entbehrten“ laut Matthias Meusch „jeglicher Grundlage“[iii].

Seit 1961 war er Mitglied bei der Humanistischen Union, einer Vereinigung, die sich für die Wahrung der Menschenrechte sowie auch die strikte Trennung von Politik und Religion einsetzte.
Über sein Privatleben ist kaum etwas bekannt, was unter anderem daran gelegen sein mag, dass er einfach kaum Zeit für private Angelegenheiten hatte.

1.5 Der Tod des Generalstaatsanwalts Bauer

Fritz Bauer wurde am 01. Juli 1968 tot in der mit Wasser gefüllten Badewanne seiner Wohnung aufgefunden. Er starb vermutlich in der Nacht von dem 29. auf den 30. Juni. Auch wenn es damals Annahmen dazu gab, Bauer hätte Suizid begangen oder sei ermordet worden, ergab eine Obduktion keinerlei Hinweise darauf. Es wird vermutet, dass Fritz Bauer einem Herzversagen erlegen ist.

Gedenktafel am letzten Wohnhaus von Fritz Bauer. 2017 in der Feldbergstraße in Frankfurt am Main. Copyright: Simsalabimbam, Lizenz CC-BY-SA-4.0

Er hatte einen ungesunden Lebensstil gepflegt – viel Kaffee getrunken, viel geraucht und regelmäßig Schlaftabletten genommen – und hatte – vermutlich daraus entstandene – Vorerkrankungen. In seinem Blut waren etwa 1,0 Promille Alkohol sowie die Menge von fünf Schlaftabletten gefunden worden. Womöglich, so die medizingerichtliche Vermutung, hatte Bauer im Laufe der Zeit aufgrund von Gewöhnung seine Dosis selbstständig erhöht.

Er hatte nicht nur unter chronischer Erschöpfung, sondern auch unter einer eitrigen Bronchitis gelitten, die für starke Hustenanfälle und Atemnot gesorgt hatte. Er selbst hatte einigen Menschen aus seinem Umfeld erzählt, er könne nur noch mit Stützkissen im Sitzen schlafen, da er sonst keine Luft bekäme.

Am Vorabend seines Todes hatte er Besuch von seiner Nachbarin gehabt, sie hatten sich laut ihrer Aussage gut unterhalten, er habe nicht ungewöhnlich gewirkt. Sein Freund Heinz Friedrich Meyer-Velde hatte über ihn gesagt, die Auschwitzprozesse hätten ihn zwar erschöpft, doch hätte er bis zu seinem 68. Lebensjahr im Amt bleiben wollen und durchaus noch Pläne für Bücher, Vorträge und einen Prozess gegen die Verantwortlichen der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde, für welchen er 1965 bereits eine Voruntersuchung eröffnet hatte, gehabt.

Fritz Bauer starb zwei Wochen vor seinem 65. Geburtstag.

2. Fritz Bauer und die deutsche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen

2.1 Fritz Bauers juristische Ansichten und Ziele nach dem zweiten Weltkrieg

Schon die Weimarer Republik hatte Fritz Bauer befürwortet und verteidigt – anders als viele andere Juristen. Als nun nach dem zweiten Weltkrieg die Demokratie nach Westdeutschland zurückkehrte und am 24.05.1949 das Grundgesetz in Kraft trat, war es ihm sehr wichtig, die Fehler der Weimarer Zeit zu vermeiden und die Demokratie „lebendig werden zu lassen“[iv], und die Voraussetzung dafür war seiner Überzeugung nach eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Denn wie sollte es gelingen, die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte zu verteidigen, wenn die Strukturen und Mechanismen eines derartigen, jahrelangen und millionenfachen Menschenrechtsverstoßes, wie ihn die NS-Verbrechen darstellten, nicht verstanden werden?

So ging es ihm bei der Aufarbeitung des Holocaust gar nicht vordergründig darum, die Täter zu läutern, auch wenn er ihren Mangel an gezeigter Reue doch als erschütternd empfand. Es ging ihm um die Zuschauer und Zuhörer, die breite Öffentlichkeit, welcher er das System Auschwitz offenbaren wollte.

2.2 Neubewertung der „Operation Walküre“ dank Fritz Bauer

Jahre vor dem Beginn der Auschwitzprozesse verbuchte Fritz Bauer im Jahr 1952 einen Erfolg, der die Geschichtsschreibung geprägt hat. Nachdem sie zuvor als Hochverräter hingerichtet worden waren und als solche auch nach der Zeit des aktiven Nationalsozialismus galten, bewirkte Bauer, dass die Aktion der Gruppe um Claus Schenk Graf von Stauffenberg als rechtmäßig anerkannt worden ist. Die Widerstandsgruppe hatte am 20.07.1944 versucht, Hitler mittels einer Sprengladung zu töten. Dass dieser als „Operation Walküre“ bekannte Anschlag und damit auch die anderen Widerstandsaktionen gegen das NS-Regime in den heutigen Geschichtsbüchern positiv erzählt werden, ist sicherlich zu einem großen Teil den Bemühungen Bauers zu verdanken.

Claus Schenk Graf von Stauffenberg (1907-1944)

Diese Neubewertung war die Folge eines Gerichtsverfahrens gegen Otto Ernst Remer, bei welchem Bauer als Staatsanwalt agiert hatte. Remer, ein ehemaliger NS-Generalmajor und einer derjenigen, der die Männer um Stauffenberg am 20.07.1944 verhaftet hatte, hatte die Widerstandskämpfer bei einer Wahlkampfveranstaltung als Verräter bezeichnet. Er wurde daraufhin wegen Verleumdung angeklagt. Nachdem der zuständige Oberstaatsanwalt diese Klage zunächst ablehnen wollte, verhinderte Bauer dies als dessen Vorgesetzter und übernahm das Verfahren schließlich als Staatsanwalt. Remer wurde wegen „übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ zu drei Monaten Haft verurteilt. Damit, dass die Bezeichnung der Widerstandskämpfer als Verräter schließlich als Beleidigung anerkannt worden ist, wurde zugleich auch das nationalsozialistische Regime als Unrechtsstaat anerkannt.

2.3. Der Ablauf der Auschwitzprozesse

Bis die ersten Täter des Konzentrationslagers Auschwitz vor ein deutsches Gericht kamen, sollten nach der Befreiung durch die Alliierten fast 20 Jahre vergehen. In Polen hingegen, hatte es schon 1947 Prozesse und Verurteilungen gegeben. Der Lagerkommandant Rudolf Höß und zahlreiche Aufseher sind damals zum Tode oder zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Der erste große deutsche Auschwitz-Prozess wurde am 20. Dezember 1963 eröffnet. Es handelte sich dabei um den größten Strafprozess der deutschen Geschichte.

2.3.1 Die Verdrängung der NS-Verbrechen in den ersten Nachkriegsjahren

In einem Interview mit dem NDR im Jahr 1963 erklärte Fritz Bauer die Gründe für diese extreme Verzögerung [v]. Ein bedeutender Aspekt war die damalige Strafprozessordnung. Da Gerichte lokal zuständig waren, war Polen offiziell zuständig für die Verbrechen in Auschwitz, denn schließlich lag das Vernichtungslager in Polen.

Die Frankfurter Ausschwitzprozesse Eine Dokumentation des Hessischen Rundfunks aus 1993

Die Täter jedoch waren keine Polen, sondern Deutsche. Somit gab es praktisch keine für Auschwitz zuständige Staatsanwaltschaft, und in Polen ist die Sache nach den Prozessen von 1947 als erledigt betrachtet worden. Obwohl dieses Problem zu Beginn der 1950er Jahre behoben wurde, da die Strafprozessordnung dahingehend geändert worden ist, dass der Bundesgerichtshof eine deutsche Staatsanwaltschaft für eine im Ausland begangene Tat für zuständig erklären konnte, dauerte es noch etwa ein ganzes Jahrzehnt, bis die Auschwitzprozesse starteten. Das lag an dem Widerwillen und Desinteresse der Öffentlichkeit gegenüber der Aufarbeitung der NS-Verbrechen, der Abwesenheit vieler Täter – sie waren ins Ausland gegangen, hatten ihre Identitäten gewechselt oder waren schlichtweg gestorben – und dem Verhalten der Amerikaner, denn diese hatten wegen des Kalten Krieges mit der Sowjetunion nach den Nürnberger Prozessen zahlreiche Schuldige begnadigt. Die NS-Verbrechen galten somit als unwichtig und abgehakt.

Doch die Vergangenheit holte Deutschland ein, und zwar in Form von Biografien und Tatsachenberichten von Menschen, die die Konzentrationslager überlebt hatten. Immer mehr Taschenbücher wurden medienwirksam veröffentlicht und fanden in jungen Menschen, die den Krieg nicht oder kaum selbst miterlebt hatten, interessierte Leser.

2.3.2 Das Landgericht Frankfurt wird zuständig

Ende 1958 wurde dann schließlich die „Zentrale Stelle zur Aufklärung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen“ gegründet und Überlebende begannen damit, Täter anzuzeigen.

Fritz Bauer erhielt im Januar 1959 Post von dem Journalisten Thomas Gnielka, der ihm Dokumente zukommen ließ, die ein ehemaliger KZ-Häftling aus einem brennenden Polizeigericht in Breslau gerettet hatte. Zufällig enthielten diese Papiere die Namen von SS-Kommandanten, die Gefangene auf der Flucht erschossen hatten sowie die Unterschriften führender KZ-Aufseher aus Auschwitz. Somit war eine Identifikation der Täter möglich geworden. Bauer schickte die Dokumente an den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe, und im April desselben Jahres erklärte dieser die Zuständigkeit Frankfurts für alle Auschwitzverfahren.

2.3.3. Die Ermittlungen

Ab dann begannen die Ermittlungen und die Suche nach den ehemaligen Kommandanten und anderen Schuldigen von Auschwitz. Fünf Jahre lang dauerten die Ermittlungen, an deren Ende eine 700 Seiten umfassende Anklageschrift stand. Mehr als 1000 Zeugenaussagen liegen ihr zugrunde. Bauer wählte für die Arbeit am Auschwitz-Prozess vor allem junge Staatsanwälte aus, die zum Zeitpunkt der Geschehnisse noch nicht im Beruf gewesen waren. Sie waren – im Gegensatz zu vielen ihrer älteren Kollegen – unbelastet, dem Thema gegenüber aufgeschlossener und konnten problemlos nach Israel reisen. Zahlreiche Täter waren mit falschen Identitäten im Ausland untergetaucht, aber Fritz Bauer und seine Frankfurter Staatsanwälte spürten viele von ihnen auf, zum Beispiel

  • den letzten Kommandanten von Auschwitz Richard Baer, der aber in Untersuchungshaft verstarb
  • Robert Mulka, den Adjutanten des Kommandanten Rudolf Höß  
  • den Sanitäter und Desinfektor Josef Klehr, der die schwächsten Häftlinge in den Krankenlagern zu „selektieren“ hatte
  • Victor Capesius, den Leiter der Lagerapotheke, unter dessen Verwaltung sich das Giftgas Zyklon B befand
  • den Rapportführer Oswald Kaduk
  • den Leiter der Aufnahmeabteilung Hans Stark
  • Wilhelm Boger (Bild unten), Referent der Auschwitzer Lager-Gestapo, dessen Aufgabe es war, die Flucht von Häftlingen zu verhindern
SS-Oberscharführer Wilhelm Boger

Die Opfer, die als Zeugen herangezogen worden sind, konnten mit jungen Juristen außerdem besser umgehen, da sie somit sicher sein konnten, dass diese selbst nicht zur Täterschaft gehörten. Das seelische Leiden der Staatsanwälte, viele von ihnen junge Väter, war während der Arbeit an der Anklageschrift groß, wie Bauer selbst deutlich machte, vor allem dann, wenn es um die Ermordungen der Kinder ging.

SS-Sturmbannführer Richard Beer

2.3.4. Verhandlung und Urteile

Während der 20-monatigen Dauer des ersten Auschwitzprozesses gab es wöchentlich drei Verhandlungstage, insgesamt 183 an der Zahl. Über 320 Zeugen wurden verhört, die meisten von ihnen waren überlebende Opfer, doch es gab auch Aussagen von über 80 ehemaligen SS-Männern, die aber allesamt kaum ergiebig waren. Sie alle behaupteten, nichts gewusst und mitbekommen oder alles bereits vergessen zu haben. Dahinter steckte nicht nur die noch immer bestehende SS-Kameradschaft, sondern auch Selbstschutz, schließlich würde jeder SS-Angehörige, der einen anderen SS-Angehörigen belastet, zugleich auch sich selbst belasten.

Am Ende des Prozesses wurden 17 der 20 Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Viele von ihnen mussten lebenslängliche oder langjährige Haftstrafen antreten. Manche sind in Haft gestorben, andere saßen ihre Haftstrafen komplett ab und verbrachten ihr Lebensende in Freiheit.Worte der Reue oder des Mitgefühls gegenüber den Opfern fand keiner der Angeklagten. Fritz Bauer sagte dazu in einem Fernsehinterview: „Die Welt würde aufatmen (…) und die Luft würde gereinigt werden, wenn endlich einmal ein menschliches Wort fiele. Es ist nichts gefallen und es wird auch nichts fallen.“[vi]

Dieser erste und größte Auschwitzprozess wurde medial intensiv begleitet, die darauffolgenden, die teilweise nach Fritz Bauers Tod erst stattfanden, hingegen deutlich weniger. Es gab weitere Prozesse in den Jahren 1965 – 1966, 1967 – 1968, 1973 – 1976 und 1977 – 1981.

2.3.5. Erkenntnisse aus den Ermittlungen zu den Auschwitzprozessen

Fritz Bauer und die Anwälte, die mit den Ermittlungen beschäftigt waren, zogen einige Erkenntnisse aus den Dokumenten und Zeugenaussagen. Eine der wichtigsten war die falsche Annahme zum Thema Befehlsnotstand: Es galt die Ansicht, und auch viele Täter beriefen sich darauf, dass sie keine andere Wahl hatten, als ihre Befehle zu befolgen, da sie sonst schwer – mit dem Tod oder der Deportation in ein Konzentrationslager – bestraft worden wären.

Bauer und sein Team fanden aber heraus, dass es von bis zu 20.000 Akten, die alle durchsucht worden sind, keine einzige gab, die belegte, dass eine Befehlsverweigerung in der Durchführung der „Endlösung der Judenfrage“ ernste Nachteile zur Folge hatte. Im Gegenteil: Man erfuhr von zahlreichen SS-Männern, die Befehle verweigerten und keine nennenswerten Konsequenzen daraus zu spüren bekamen, abgesehen von Spott oder Vermerken in ihren Akten als Feigling oder Ähnliches.

Nazilager Auschwitz, Polen 1945. Eingang nach der Befreiung. Copyright: Bundesarchiv, B 285 Bild-04413 / Stanislaw Mucha / CC-BY-SA 3.0

Als charakteristisch für Auschwitz und damit den gesamten Holocaust wurden nicht die Gräueltaten einzelner Personen festgestellt, sondern das reibungslose Funktionieren des gesamten Apparats. Egal wie unbedeutend eine Tätigkeit war – die Person, die sie ausführte, war Teil der Vernichtungsmaschinerie. Und genau das sah Fritz Bauer als einen der Hauptgründe dafür an, dass die Verbrechen so lange verdrängt worden sind: Dass so viele Menschen daran beteiligt waren und dass sie aber nicht bereit waren, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen.

2.3.6. Fritz Bauers Ziele

Mit den Auschwitz-Prozessen wollte Fritz Bauer nach eigener Aussagen in erster Linie weder die Täter läutern, noch „das furchtbare Tatsachenmaterial vorführen“[vii], sondern die deutsche Gesellschaft an ihre Pflicht zum passiven Widerstand und zur Zivilcourage erinnern, wenn ein Befehl oder ein Gesetz etwas verlangt, das offensichtlich ungerecht ist.

Im bereits erwähnten NDR-Interview im August 1963 sagte er:

„Über jedem Befehl und jedem Gesetz gibt es etwas, das unverwüstlich und unzerstörbar ist. (Es muss die) klare Erkenntnis (geben), dass es gewisse Dinge gibt, die man auf Erden nicht tun kann. (…) Es war im ganzen Deutschen Reich, im ganzen Mittelalter, auch in der Frühen Neuzeit ganz selbstverständlich. Man hat gelehrt, wenn etwas befohlen wird, was rechtswidrig ist, was also im Widerspruch steht mit den ehernen zehn Geboten (…) dann musst du Nein sagen. (…) Es ist das A und O dieser Prozesse, zu sagen: Ihr hättet Nein sagen müssen!“ [viii]

Dieses Bewusstsein dafür, dass das moralische und menschliche Rechtsverständnis über Befehlen und Gesetzen steht, sollte in der gesamten Bevölkerung ankommen und deshalb war es Bauer wiederum trotzdem wichtig, das Geschehene so lebendig und anschaulich wie möglich zu präsentieren.

Außerdem wollte er, dass die Gesellschaft von dem Wunsch danach, Sündenböcke zu finden, wegkomme und die Ursache dafür erkenne, weshalb eine derartige Maschinerie überhaupt möglich geworden war: Die Beteiligung unzähliger Menschen, wenn auch teils mit vollkommen banalen Aufgaben, die praktisch weit weg vom Töten waren, aber letztendlich doch dazu beigetragen haben. Im selben NDR-Interview zitiert Bauer einen Schweizer, den er nicht beim Namen nennt, mit den Worten „Wir sollten den Hitler in uns selber finden.“[ix]

2.3.7. Bauers einsamer Kampf gegen die Verdrängung

Fritz Bauer zwang viele Menschen dazu, sich mit Angelegenheiten auseinanderzusetzen, die sie scheuten, deren Details sie nicht wissen wollten und dadurch machte er sich natürlich auch viele Feinde. Gerade von Vertretern der Justiz und der Politik, wo Menschen in der BRD hohe Posten bekommen hatten, die während der Zeit des Nationalsozialismus auf die eine oder andere Weise in die Verbrechen verstrickt gewesen sind, wurde Fritz Bauer aufgrund seines Bestrebens, diese vor Gericht zu bringen, nicht nur isoliert, sondern auch persönlich beleidigt und bedroht. Als er seine erste Stelle nach seiner Rückkehr nach Deutschland in Braunschweig antrat, waren etwa 90 % aller niedersächsischen Juristen ehemalige NSDAP-Mitglieder.

Natürlich waren rechte Juristen nicht daran interessiert, ihre Mittäterschaften an die Öffentlichkeit zu bringen. Auch die Politik in der frisch gegründeten BRD war nicht darauf erpicht, sich mit der offensichtlichen Unrechtsherrschaft auseinanderzusetzen. Von Konrad Adenauer, dem ersten Bundeskanzler der BRD, stammt der berühmte Ausspruch, man solle „Vergangenes vergangen sein lassen“, und genauso war auch die Stimmung in der Bevölkerung. Heute ist es kaum denkbar, aber in den 1950er Jahren war der Begriff „Auschwitz“ der deutschen Öffentlichkeit unbekannt und es gab sogar Versuche, die Massenmorde als Gerüchte oder alliierte Propaganda abzutun.

Fritz Bauer hatte somit durch seinen Kampf gegen die Verdrängung die Rolle eines Außenseiters angenommen. Ihm wurde vorgeworfen, zu sehr „nach rechts“ zu schauen und „Gespenster“[x] zu sehen, links Verbrechen aber kaum wahrzunehmen. Seinen wenigen engen Freunden zufolge setzte ihm die feindliche Stimmung gegen ihn durchaus zu, er fragte sich, weshalb er überhaupt nach Deutschland zurückgekehrt war, war frustriert und trug in seiner Manteltasche stets einen Revolver, da auch Morddrohungen gegen ihn nicht ausblieben.

„Wenn ich mein Arbeitszimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland“[xi], sagte er einst über seine Situation.

Dennoch: Innerhalb seiner eigenen Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, gab es nicht nur Ablehnung. Sein damaliger Mitarbeiter Johannes Warlo erinnerte sich in einem Interview aus dem Jahr 2012, seine Kollegen seien „loyal, auch Bauer gegenüber“ gewesen. „Ich habe nicht das Gefühl gehabt, dass er sich so unwohl bei uns gefühlt hätte.“[xii]

3. Fritz Bauer als Jurist jenseits der Holocaust-Aufarbeitung

Fritz Bauer war nicht nur im Zusammenhang mit den NS-Verbrechen ein Jurist, der aus der Reihe fiel. Er vertrat in vielen Themen sehr fortschrittliche, stets auf Menschlichkeit beruhende Ansichten, mit welchen er seiner Zeit oftmals voraus war.

3.1 Haltung zum Strafrecht und zum Strafvollzug

Zeit seines Berufslebens kritisierte Bauer das Strafrecht und den Strafvollzug und setzte sich für eine grundlegende Reform ein, da er der Meinung war, beides sei mit der sozialen Realität einer industrialisierten Massengesellschaft nicht mehr vereinbar. Bauer vertrat die Ansichten der sozialen Verteidigungslehre, die Resozialisierung und Pädagogik und damit die Vermeidung zukünftiger Straftaten statt Vergeltung und Strafe forderte. Kriminelles Verhalten betrachtete er als eine Art von Krankheit, deren Ursachen entweder angeboren oder in der sozialen Umwelt des Täters zu suchen waren. Fast immer, so äußerte sich Bauer in einem Rundfunkvortrag im Jahr 1958, stellten ein Mangel an Geborgenheit in der Familie und/oder eine Zurückweisung seitens der Gesellschaft die Ursache für jugendliche Kriminalität dar[xiii].

Deshalb sprach er sich für eine Reintegration von Straftätern in die Gesellschaft anstelle einer gesellschaftlichen Ächtung aus. Haftstrafen sollten seiner Meinung nach immer durch Ärzte und Psychologen betreut werden, sodass Gefängnisse eine Therapieanstalt sein sollten. Denn die Resozialisierung beginne nicht am Tag der Entlassung, sondern am ersten Tag der Haftstrafe. Das wichtigste hierbei sei eine Reparatur der menschlichen Beziehungen. Die Ursache für die Straftat muss im Laufe der Haftstrafe beseitigt werden. Doch genau das, kritisierte Bauer seinerzeit, funktioniere in Deutschland sehr schlecht.

Zwar betonte Fritz Bauer, dass es auch unverbesserliche Kriminelle gab, bei welchen eine Resozialisierung nicht möglich war. Die Todesstrafe aber lehnte er ab und bevorzugte eine Verwahrung unter Berücksichtigung der Menschenrechte.

Bauer setzte sich persönlich – trotz seines meist sehr vollen Terminkalenders – stark für Gefangene ein. Er ging in Gefängnisse und hörte ihnen zu und unterstützte Initiativen für Gefangenenhilfe.

3.2 Ansichten zur Sexualkriminalität

Auch das Sexualstrafrecht der frühen BRD bot Fritz Bauer allen Grund zur Kritik und er forderte ebenfalls eine Reform. Das deutsche Sexualstrafrecht sei, so Bauer, noch weit entfernt von den Erkenntnissen empirischer Forschung. Er forderte mehr Verständnis für Sexualstraftäter als frustrierte Menschen, deren Grundbedürfnisse nicht erfüllt worden sind. Zu diesen zählte Bauer auch seelische Bedürfnisse wie den Drang nach Anerkennung oder die Sehnsucht nach Liebe und zwischenmenschliche Bindung. Ebenso wie beim allgemeinen Strafrecht plädierte er für eine sozialtherapeutische Betreuung der Täter. Bei besonders schweren Fällen könne – mit Zustimmung des Täters – eine Kastration erfolgen.

Fritz Bauer war außerdem der Meinung, dass im deutschen Recht zu viele sexuelle Handlungen unter Strafe standen. Er machte den Vorschlag, alles aus dem Sexualrecht auszuschließen, das niemandem schadet und im Privaten stattfindet. Solange ausschließlich zustimmende, erwachsene Menschen beteiligt sind, sollten diese tun können, was sie möchten. Heute ist dieser Vorschlag selbstverständliche Realität.

4. Fazit

Das juristische Engagement Fritz Bauers endet nicht bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen und der ausführlichen Auseinandersetzung mit Missständen im deutschen Strafrecht. Bauer war außerdem unter anderem ein Gründungsmitglied der Deutschen Kriminologischen Gesellschaft im Jahr 1959, aus der sich 1988 die deutsch-österreichisch-schweizerische Kriminologische Gesellschaft entwickelte. Das Ziel dieser Vereinigung ist die Kriminalprävention. Außerdem war Bauer im Jahr 1968 an der Gründung der Zeitschrift „Kritische Justiz“ beteiligt, doch das Erscheinen der ersten Ausgabe erlebte er nicht mehr. In diesem Artikel nicht behandelt wurde Bauers maßgebliche Rolle in der Aufspürung Adolf Eichmanns sowie dessen Auslieferung an Israel, die ein weiterer Beweis seines unermüdlichen Engagements für die Gerechtigkeit und Menschlichkeit ist. Vielleicht war es diese Unermüdlichkeit, die ihn selbst letzten Endes einige wertvolle Lebensjahre gekostet hat.

Nachdem Bauers Name jahrzehntelang kaum in der Öffentlichkeit bekannt war, wurde der Jurist in den letzten Jahren mehrfach mit Publikationen geehrt. Das in diesem Artikel viel verwendete und bereits vorgestellte Hörbuch zu Fritz Bauer (Bild unten) erschien im Jahr 2017, es wurden ihm auch zwei Spielfilme gewidmet: Der Kinofilm „Der Staat gegen Fritz Bauer“ aus dem Jahr 2015 und „Die Akte General“ aus dem Jahr 2016.  Beide Filme behandeln vor allem Bauers Rolle in der Ergreifung Eichmanns und eignen sich – unter Berücksichtigung des Vorhandenseins fiktionaler Elemente –  dementsprechend als Ergänzung zu diesem Artikel.


[i] Fritz Bauer erzählt von diesem Dialog mit seiner Mutter in dem Film „Als Sie noch jung waren“, zu finden auf der DVD „Fritz Bauer. Gespräche. Interviews und Reden aus den Fernseharchiven 1961 – 1968“ (DVD 1), 2014

[ii] Das Interview ist nachzuhören im Hörbuch „Fritz Bauer. Sein Leben. Sein Denken. Sein Wirken“, Hrsg. David Johst im Auftrag des Fritz Bauer Instituts, ebd. Datei 97 – 107. [iii], S. 198, [iv] S. 131, ebd. Datei 8 – 11 [v] 

[vi] nachzusehen in der Doku Der Auschwitzprozess in Frankfurt Teil 3, 1993 https://www.youtube.com/watch?v=g4ECSiQ28_Y&t=390s, [vii] ebd. Datei 17, ebd. [viii] [ix] ebd. Datei 24, [x] S. 196

[xi]Herta Däubler-Gmelin griff dieses Zitat in einem Aufsatz über ihre persönlichen Erinnerungen an Fritz Bauer auf, S. [xii]S. 181, [xiii] Datei 66.

Artikel erstmals erschienen am 19. Juni 2020

Literatur und Auswahlbibliographie

Fritz Bauer. Gespräche, Interviews und Reden aus den Fernseharchiven 1961 – 1968. Redaktion: Bettina Schulte Strathaus. Fritz Bauer Institut/ absolut Medien, 2014 (DVD)

Backhaus, Fritz/ Boll, Monika/ Gross, Raphael (Hrsg.): Fritz Bauer der Staatsanwalt. Frankfurt am Main/ New York. Campus Verlag. 2014 (sämtliche Beiträge des Sammelbands)

Fritz Bauer: Sein Leben. Sein Denken. Sein Wirken. Mit Tondokumenten von Fritz Bauer. Hg. von David Johst im Auftrag des Fritz Bauer Instituts. Sprecher: Burghart Klaußner. Der Audio Verlag, 2017. (Hörbuch)

Der Auschwitzprozess in Frankfurt, 1963 – 1965, Teil 1 – 3. Dokumentation des hessischen Rundfunks, 1993.
Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=CXzdxYgXSeM&t=841s
Teil 2: https://www.youtube.com/watch?v=7WMzUkMZ_Ss&t=3s
Teil 3: https://www.youtube.com/watch?v=g4ECSiQ28_Y&t=2385s