Deutschlands Weg in die Nato – Gescheiterte EVG, Deutschland- und Pariser Verträge

Eine digitale Abbildung der Standard Nato Flagge

Als 1950 nordkoreanische Truppen im Korea-Krieg den südlichen Bruderstaat überfielen, stellten westliche Verteidigungsexperten fest, dass auch Westeuropa Anfang der 50er Jahre in nur wenigen Wochen von der UdSSR überrannt werden würde, sollte der Kalte Krieg eskalieren. Aufgrund der ausgeprägten strategischen Unterlegenheit stellte sich so die Frage einer deutschen Wiederbewaffnung. Verschiedene Optionen waren im Gespräch. Als die Idee einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft scheiterte, trat Deutschland 1955 der Nato bei.

Vor dem Hintergrund der sowjetischen Bedrohung Westeuropas sahen vor allem die Amerikaner einen deutschen Verteidigungsbeitrag als äußerst dringlich an. Dieser Beitrag schien auf mehreren Wegen erreichbar. So hätte man eine neu gegründete und eigenständige deutsche Armee in die Nato aufnehmen können. Ein Plan allerdings, der vor allem in Frankreich auf starke Vorbehalte traf. Anfang der 50er Jahre lehnte Frankreich vor dem Hintergrund des deutschen Angriffs im Zweiten Weltkrieg eine souveräne deutsche Wiederbewaffnung grundsätzlich ab. Auch in der deutschen Bevölkerung herrschte zu diesem Zeitpunkt eine grundlegend pazifistische Stimmung.

Der Pleven-Plan – Die gescheiterte Europäische Verteidigungsgemeinschaft

Aus Washington und London geriet die französische Blockadepolitik allerdings zunehmend unter massiven diplomatischen Druck. Die übrigen Westalliierten drängten Frankreich dazu, selbst einen Vorschlag zu machen, wie das Sicherheitsproblem in Europa zu lösen sei. Hier kam der sog. „Pleven-Plan“ ins Spiel, ein Vorschlag des damaligen französischen Verteidigungsministers René Pleven. Pleven bot an, der taktischen Überlegenheit der Sowjetunion eine gemeinsame Armee der Westeuropäer entgegen zu setzen. Beteiligt werden sollten Frankreich, die Benelux-Staaten, Italien und die Bundesrepublik Deutschland. Diese europäische Armee wollte Pleven durch ein gemeinsames Budget finanzieren und einem europäischen Verteidigungsminister unterstellen. Dieser Verteidigungsminister wiederum sollte einem Direktorium der nationalen europäischen Verteidigungsminister und einer europäischen parlamentarischen Versammlung verantwortlich sein. Zusätzlich war ein integrierter Generalstab vorgesehen. Den Stab der höchsten europäischen Militärs wollte der französische Verteidigungsminister – wenig verwunderlich – französischer Leitung unterstellen. Der Plan sah für Deutschland lediglich Bataillone als größte eigenständige Einheit vor. Außerdem hätten alle anderen Mitgliedsstaaten Armeen außerhalb der EVG unterhalten können – außer Deutschland.

Konrad Adenauer nahm den Plan grundsätzlich mit Wohlwollen auf, wollte aber Verbesserungen für Deutschland erreichen. Im Zuge der Verhandlungen arbeiteten die westeuropäischen Verteidigungsminister bis 1951 einen Kompromiss aus, der zu einer Aufwertung der deutsche Rolle führte. Im Rahmen der Verhandlungen berieten die westeuropäischen Staatschefs auch über bedeutende Veränderungen die deutsche Souveränität betreffend. Bis 1952 standen die Leitlinien des „1. Deutschlandvertrags“, der eine weitgehende Souveränität der Bundesrepublik mit Verteidigungs- und Außenminister zu Folge gehabt hätte.

Den Deutschlandvertrag vor Augen signalisierte Adenauer seine Zustimmung zu einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und drückte in monatelangen Verhandlungen mit Partei- und Koalitionsfreunden und harten Debatten mit der Opposition die Vertragswerke durch den Bundestag. Auch die Regierungen der anderen zukünftigen Mitgliedstaten unterzeichneten die Verträge und in fast allen Staaten ratifizierten die nationalen Parlamente das Vertragswerk – außer in Frankreich: Hier lehnte die Nationalversammlung 1954 die Verteidigungsgemeinschaft schließlich ab – vorausgegangen waren monatelange Diskussionen und Verhandlungen. Mit der EVG scheiterte (zunächst) auch der (erste) Deutschlandvertrag. nach oben ↑

Die Pariser Verträge und Aufnahme Deutschlands in die Nato

Rede Konrad Adenauers zu den Pariser Verträgen im Bundestag 1955
Rede Konrad Adenauers zu den Pariser Verträgen im Bundestag 1955| Bundesarchiv-B-145-Bild-F002450-0005 CC-BY-SA 3.0

Die EVG war gescheitert und Konrad Adenauer untröstlich. Nachdem aber der deutsche Bundeskanzler seine Trauer über das Scheitern des Projekts überwunden hatte, konnten noch 1954 die sog. „Pariser Verträge“ unterzeichnet werden, die im Mai 1955 in Kraft traten. Die Verträge bildeten die Voraussetzung für die Lösung einer Reihe von zentralen Fragen, die in den vergangenen fünf Jahren die deutsche, europäische und nordamerikanische Politik bewegt hatten.

So ermöglichten die Pariser Verträge am 9. Mai 1955 den Eintritt der Bundesrepublik in die Nato. Dass Frankreich seine Blockadepolitik letztendlich aufgab, lag an einer Reihe von Gründen. Die Ablehnung der rein europäischen Verteidigungslösung spielte naturgemäß die Hauptrolle. Als ein gewichtiger Faktor für die französische Zustimmung erwies sich auch die Zusage der USA und Englands, dauerhaft Truppen auf dem Kontinent zu stationieren.

Mit dem sogenannten zweiten Deutschlandvertrag (der erste war vom französischen Parlament zusammen mit dem EVG-Vertragswerk abgelehnt worden) endete die Gültigkeit des Besatzungsstatuts. Damit wurde die Bundesrepublik in äußeren und inneren Angelegenheiten weitgehend „souverän“. Nach wie vor bestanden aber eine Reihe von Vorbehaltsrechten der Siegermächte. Man behielt sich die Wahrung von Interventionsrechten im Falle eines nationalen Notstands vor; weiterhin die Verantwortung für Gesamtdeutschland und West-Berlin bis zur endgültigen Klärung des völkerrechtlichen Status in einem Friedensvertrag. Die Pariser Verträge sicherten den Alliierten weiterhin ein Veto-Recht bei Änderungen des deutschen Grundgesetzes.

Im Zuge der Pariser Verträge konnte ein weiteres europäische Problem durch Vereinbarungen Adenauers mit der Regierung Frankreichs gelöst werden: Die „Saar-Frage“. Politiker beider Seiten vereinbarten eine Volksabstimmung über das sog „Saar-Statut“, das eine Europäisierung des Saarlandes mit wirtschaftlichen Bindungen an Frankreich vorgesehen hätte. Die Bürger des Saarlandes lehnten das Statut aber mit großer Mehrheit von 67 % ab. Die westliche Gemeinschaft, allen voran Deutschland, interpretierte das Votum als Abstimmung für einen Beitritt des Saarlands zur Bundesrepublik. Mit dem Luxemburger Vertrag vom Oktober 1956 trat das Saarland 1957 zum Geltungsbereich des Grundgesetzes bei und wurde neues Bundesland der Bundesrepublik. nach oben ↑